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Unterrichtsbedingungen Einzelunterricht
1. Der Unterricht findet in den Räumen der YAMAHA Music School Zürich statt.
Vom Bund verordnete Verbote von Präsenzunterricht, wird in Form von Fernunterricht Online weitergeführt. Ein Pausieren des Unterrichts ist nur möglich mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Schulleitung.
2. Der Unterricht wird wöchentlich erteilt. Es werden jeweils 10 Lektionen gebucht, welche in einem Quartal, bzw. innert 3 Monaten besucht werden müssen.
3. Der Unterricht orientiert sich für schulpflichtige Kinder am Ferienplan der Volksschule der Stadt Zürich mit folgenden Ausnahmen wo der Unterricht für sämtliche Schüler*innen stattfindet: Sechseläuten, Knabenschiessen. Der Unterricht findet auch an Samstagen vor denSchulferien statt. Während den Sommerferien sowie während den Weihnachtsferien findet kein Unterricht statt - ausser die LehrerInnen vereinbaren in Absprache mit den Schülern Termine.
4. Die Kursgebühren sind im Voraus zu bezahlen,als Gesamtzahlung oder in drei monatlichen Raten.
5. Das Unterrichtsmaterial (Lehrmittel) ist Teil des Unterrichts und ist in der Unterrichtgebühr nicht inbegriffen.
6. Absenzen infolge Krankheit können leider nicht zurückerstattet werden. Bei Absenzmeldung mindestens 24 Stunden vor demUnterrichtstermin und dem Vorweisen eines Arztzeugnisses innert 1 Woche, kann die Lektion nach Absprache mit der Lehrkraft innerhalb von 2 Folgewochen nachgeholt werden.
7. Bei schweren und langwierigen Krankheiten des/der Schülers/Schülerin muss die Leitung der YAMAHA Music School Zürich unverzüglich schriftlich benachrichtigt werden. Eine anteilige Erstattung der Unterrichtsgebühr ist möglich, sofern die Leitung der YAMAHA Music SchoolZürich im Voraus schriftlich benachrichtigt und ein entsprechendes ärztliches Attest vorgelegt wird.
8. Der durch etwaige Verhinderung der Lehrkraft ausgefallene Unterricht wird nach Vereinbarung als Vertretungsunterricht stattfinden, nachgeholt oder das Unterrichtsgeld wird erstattet. Ein Anspruch des/der Schülers/Schülerin auf Unterricht durch jeweils die gleiche Lehrkraftbesteht nicht. Ein Lehrerwechsel stellt keinen Sonderkündigungsgrund dar.
9. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann schriftlich von jeder Vertragspartei auf Ende des vereinbarten Abos gekündigt werden. Die Kündigung muss der YAMAHA Music School Zürich 1 Monat vor Ablauf des Abos schriftlich zugegangen sein sonst verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere Kursperiode von 10 Lektionen. Das beiderseitige Kündigungsrecht aus wichtigem Grund wird von dieser Vereinbarung nicht berührt. Liefert der/die Schüler/in einen wichtigen Grund für die sofortige Kündigung des Vertrages, so ist eine anteilige Kostenerstattung möglich. Ein wichtiger Grund besteht zum Beispiel bei einer durch ärztliches Attestbescheinigten andauernden Krankheit, bei Umzug, wenn dem Schüler die Entfernung zur YAMAHA Music School Zürich nicht mehr zugemutet werden kann. An den/die Schüler/in erfolgt dann eine entsprechend anteilige Kostenerstattung. Ebenfalls unberührt bleiben etwaige gesetzliche Widerspruchsrechte.
10. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Unterrichtsbedingungen Gruppenunterricht
1. Der Unterricht findet in den Räumen der YAMAHA Music School Zürich statt.
2. Vom Bund verordnete Verbote von Präsenzunterricht, wird in Form von Fernunterricht Online weitergeführt. Müssen aufgrund von Abstandsregeln Klassen aufgeteilt werden, findet der Unterricht alternierend als Präsenz- oder Onlineunterricht statt. Ein Pausieren des Unterrichts ist nur möglich mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Schulleitung.
3. Unterrichtet wird semesterweise (6 Monate bestehend aus 2 Quartalen) Quartal 1 (Q1) August-Oktober, Quartal 2 (Q2) November-Januar, Quartal 3 (Q3) Februar-April, Quartal 4 (Q4) Mai-Juli. Der Unterricht umfasst 38 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr.
4. Der Unterricht orientiert sich für schulpflichtige Kinder am Ferienplan der Volksschule der Stadt Zürich mit folgenden Ausnahmen wo der Unterricht für sämtliche Schüler*innen stattfindet: Sechseläuten, Knabenschiessen. Der Unterricht findet auch an Samstagen vor den Schulferien statt.
5. Der Einstieg bei den Kursen ROBBIE, KRAKI und MUSIC WONDERLAND ist jederzeit möglich. Sie bezahlen nur die Differenz bis zum Semesterende. Nach dem Alter von 18 Monaten, können die ROBBIE Kinder zu KRAKI wechseln. Jüngere Geschwister dürfen bei KRAKI bis 1-jährig gratis mitmachen. Danach werden 50% des Kursgeldes berechnet.
6. Die Gruppenkurse wie JUNIOR MUSIC COURSE, MUSIC ADVENTURE, INSTRUMENTAL-GRUPPENKURSE etc, haben einen festgelegten Kursbeginn. Der Einstieg ist bis 4 Wochen nach Kursbeginn noch möglich.
7. Die Kursgebühren entsprechen einem Viertel der Jahresgebühr und sind als Quartalzahlung (s. Schulferienkalender) oder in monatlichen Raten im Voraus zu bezahlen. Gebühren fallen in der unterrichtsfreien Zeit und an Feiertagen nicht an und sind somit auch nicht in dem Jahresbetrag enthalten, daher scheidet eine Erstattung für die Ferienzeit aus.
8. Instrumental-Gruppenkurse und Kurse des Yamaha Music Education System sind auf Lektionen von 50 oder 60 Minuten ausgelegt. Dies bei einer Kursbelegung von mindestens 4 Schülern. Verkleinert sich die Schülerzahl aufgrund von Abgängen auf 3 Schüler, reduziert sich der Unterricht auf 40, bzw. 45 Minuten, bei nur noch 2 Teilnehmern auf 30 Minuten. Die Kurskosten bleiben dabei gleich, da die Schüler einen intensiveren und persönlicheren Unterricht erhalten. Bei weniger als 2 Schülern, findet der Kurs nicht statt, bzw. löst sich auf (Vertragsauflösung). Der/die verbleibende Schüler/in hat dann die Möglichkeit ein neues Abo zu lösen und z.B. Einzellektionen zu nehmen.
9. Das Unterrichtsmaterial (Lehrmittel) ist Teil des Unterrichts und ist in der Unterrichtsgebühr nicht inbegriffen.
10. Absenzen infolge Krankheit können leider nicht zurückerstattet werden.
11. Bei schweren und langwierigen Krankheiten des/der Schülers/Schülerin muss die Leitung der YAMAHA Music School Zürich unverzüglich schriftlich benachrichtigt werden. Eine anteilige Erstattung der Unterrichtsgebühr ist möglich, sofern die Leitung der YAMAHA Music School Zürich im Voraus schriftlich benachrichtigt und ein entsprechendes ärztliches Attest vorgelegt wird.
12. Der durch etwaige Verhinderung der Lehrkraft ausgefallene Unterricht wird nach Vereinbarung als Vertretungsunterricht stattfinden, nachgeholt oder das Unterrichtsgeld wird erstattet. Ein Anspruch des/der Schülers/Schülerin auf Unterricht durch jeweils die gleiche Lehrkraft besteht nicht. Ein Lehrerwechsel stellt keinen Sonderkündigungsgrund dar.
13. Vom Bund verordnete Verbote von Präsenzunterricht, wird in Form von Fernunterricht Online weitergeführt. Ein Pausieren des Unterrichts ist nur möglich mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Schulleitung.
14. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Mindestvertragsdauer beträgt für die Kurse des YAMAHA MUSIC EDUCATIONSYSTEMS wie JUNIOR MUSIC COURSE, MUSIC ADVENTURE  etc. 6 Monate (1 Semester). Danach kann der Vertrag schriftlich von jeder Vertragspartei alle 6 Monate auf Ende Semester gekündigt werden. Die Kündigung muss der YAMAHA Music School Zürich 1 Monat vor Ablauf der 6 Monate schriftlich zugegangen sein sonst verlängert sich der Vertrag quartalsweise automatisch um ein weiteres Semester. Das beiderseitige Kündigungsrecht aus wichtigem Grund wird von dieser Vereinbarung nicht berührt. Liefert der Schüler einen wichtigen Grund für die sofortige Kündigung des Vertrages, so ist eine anteilige Kostenerstattung möglich. Ein wichtiger Grund besteht zum Beispiel bei einer durch ärztliches Attest bescheinigten andauernden Krankheit, bei Umzug, wenn dem Schüler die Entfernung zur YAMAHA Music School Zürich nicht mehr zugemutet werden kann. Bei einer Reduzierung bzw. Auflösung einer Gruppe wird sich die Musikschule bemühen, eine neue Gruppe zu bilden. Sofern dies unter zumutbaren Bedingungen nicht möglich ist, steht den Vertragspartnern ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu. An den/die Schüler/in erfolgt dann eine entsprechend anteilige Kostenerstattung. Ebenfalls unberührt bleiben etwaige gesetzliche Widerspruchsrechte.
15. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

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